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   BGH, 20.11.2007 - 1 StR 442/07 (1)   

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BGH, 20.11.2007 - 1 StR 442/07 (1) (https://dejure.org/2007,7017)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2007 - 1 StR 442/07 (1) (https://dejure.org/2007,7017)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07 (1) (https://dejure.org/2007,7017)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 176a StGB; § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 66 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 StGB; Art. 6 EMRK
    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Ausnutzung einer Zwangslage); Anordnung der Sicherungsverwahrung (pflichtgemäßes Ermessen; Folgen langjährigen Strafvollzugs; unzulässige Bewertung des Aussageverhaltens bei der ...

  • HRR Strafrecht

    § 206a StPO; § 78 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB; § 46 Abs. 2 StGB
    Verfahrenseinstellung nach § 206a StPO wegen Verfolgungsverjährung (strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten bei der Strafzumessung)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02

    Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte

    Auszug aus BGH, 20.11.2007 - 1 StR 442/07
    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb im Rahmen der § 66 Abs. 2, § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 2004, 438 m.w.N.).
  • BGH, 22.10.2004 - 1 StR 140/04

    Sicherungsverwahrung: Erwartbarkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten,

    Auszug aus BGH, 20.11.2007 - 1 StR 442/07
    Die Entscheidung des Tatrichters ist (wie jede Prognose) vom Revisionsgericht nur im begrenzten Umfang nachprüfbar (BGH NStZ 2005, 211, 212).
  • BGH, 25.06.2002 - 5 StR 202/02

    Ermessensentscheidung bei der Sicherungsverwahrung (erforderliche Begründung;

    Auszug aus BGH, 20.11.2007 - 1 StR 442/07
    Wenn der Angeklagte etwa erst nach umfangreichen Angaben von Belastungszeugen ein Geständnis abgelegt hat, so handelt es sich um ein zulässiges Verteidigungsverhalten, das nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Juni 2002 - 5 StR 202/02 - m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1985 - 3 StR 535/84

    Strafaussetzung - Gesamtwürdigung wesentlicher Ümstände - Doppelberücksichtigung

    Auszug aus BGH, 20.11.2007 - 1 StR 442/07
    Bei der Ausübung des Ermessens ist der Tatrichter "strikt an die Wert- und Zweckvorstellungen des Gesetzes" gebunden (BGH NStZ 1985, 261).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Nach der Rechtsprechung setzt dies eine "erhebliche, nahe liegende Wahrscheinlichkeit" dafür voraus, dass der Täter für die Allgemeinheit im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. gefährlich ist und dies auch zum Zeitpunkt einer möglichen Entlassung noch sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07 -, juris, Rn. 11; so auch Ullenbruch, in: Münchener Kommentar zum StGB, Band 2/1, 1. Aufl. 2005, § 66a Rn. 30; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 66a Rn. 8).

    Allerdings setzt der Vorbehalt eine erhebliche, nahe liegende Wahrscheinlichkeit dafür voraus, dass der Täter für die Allgemeinheit im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. gefährlich ist und dies zum Zeitpunkt einer möglichen Entlassung auch noch sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04 -, juris, Rn. 13; BGH, Urteil vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07 -, juris, Rn. 11).

    Die Rechtsprechung hat in diesem Sinne das Kriterium der nicht mit hinreichender Sicherheit feststellbaren Gefährlichkeit im Sinne des § 66a Abs. 1 StGB a.F. dahingehend präzisiert, dass zur Anordnung des Vorbehalts eine erhebliche, nahe liegende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen muss, dass der Täter gefährlich für die Allgemeinheit ist und dies zum Zeitpunkt der Entlassung aus dem Strafvollzug auch noch sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07 -, juris, Rn. 11).

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Damit kann das Tatgericht dem Ausnahmecharakter der Vorschriften Rechnung tragen, welcher sich daraus ergibt, dass - anders als in den Fällen des Abs. 1 und Abs. 3 S. 1 - eine frühere Verurteilung und Strafverbüßung bzw. ein Maßregelvollzug nicht vorausgesetzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 08.09.2021 - 1 StR 266/21 - juris; BGH, Urteil vom 16.04.2020 - 4 StR 8/20 - BeckRS 2020, 8741; BGH, Urteil vom 20.11.2007 - 1 StR 442/07 - juris; BGH, Beschluss vom 11.09.2003 - 3 StR 481/02 - NStZ 2004, 438).

    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind, wobei keine Vermutung besteht, dass eine langjährige, erstmalige Strafverbüßung zu einer Verhaltensänderung führen wird (vgl. BGH, Urteil vom 16.04.2020 - 4 StR 8/20 - BeckRS 2020, 8741; BGH, Beschluss vom 04.08.2009 - 1 StR 300/09 - NStZ 2010, 270; BGH, Urteil vom 20.11.2007 - 1 StR 442/07 - juris).

  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09

    Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen

    Zulässiges Verteidigungsverhalten darf jedoch nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urt. vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07 m.w.N.).

    Damit wird dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung getragen, der sich daraus ergibt, dass Absatz 2 - im Gegensatz zu Absatz 1 - eine frühere Verurteilung und eine frühere Strafverbüßung des Täters nicht voraussetzt (vgl. BGH, Urt. vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07 Rdn. 8 und Beschl. vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. § 66 Rdn. 232 unter Hinweis auf die Berichte des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform BTDrucks. V/40941 S. 21).

  • BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten:

    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 16. April 2020 - 4 StR 8/20; Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09; Urteil vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Voraussetzungen der

    Die mit Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen (vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2020 - 4 StR 8/20 Rn. 6; vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07, StV 2008, 139 und vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, BGHSt 50, 121, 127) sowie etwaige Erkrankungen des Verurteilten sind im Hinblick auf ihre Aussagekraft für eine künftige Legalbewährung zu bewerten und in die Gesamtwürdigung einzustellen.
  • BGH, 16.04.2020 - 4 StR 8/20

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (tatrichterliches Ermessen;

    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07, StV 2008, 139; Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, StV 2010, 17).

    Die Entscheidung des Tatrichters ist (wie jede Prognose) vom Revisionsgericht nur im begrenzten Umfang nachprüfbar (BGH, Urteil vom 20. November 2007 aaO; Urteile vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172 und vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511).

  • BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12

    Rechtsfehlerhaft unterlassene tatrichterliche Ermessensausübung bei Anordnung der

    Damit kann der Tatrichter dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung tragen, der sich daraus ergibt, dass § 66 Abs. 2 und 3 StGB - im Gegensatz zu Absatz 1 der Vorschrift - eine frühere Verurteilung und Strafverbüßung des Angeklagten nicht voraussetzen (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07, StV 2008, 139).
  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 511/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Störung); Unterbringung in

    Die Wirkung eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretende Haltungsänderung sind wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07, juris Rn. 8; Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensausübung 1).
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